Einkommensteuer · 5 Min. Lesezeit · Aktualisiert Apr. 2026

Grundfreibetrag 2026: Tabelle & Steuersätze im Überblick

Der Grundfreibetrag ist der wichtigste Freibetrag im deutschen Steuerrecht — bis zu dieser Einkommenshöhe zahlt niemand Einkommensteuer.

Grundfreibetrag 2026: Tabelle & Steuersätze im Überblick
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Was ist der Grundfreibetrag und welche Bedeutung hat er?

Der Grundfreibetrag ist eine der fundamentalsten Institutionen des deutschen Steuersystems. Nach § 1 Abs. 1 EStG (Einkommensteuergesetz) ist die Einkommensteuer eine Gemeinschaftsteuer, die die Länder und der Bund gemeinsam aufbringen. Der Grundfreibetrag selbst ist in § 32d Abs. 1 EStG definiert und stellt denjenigen Betrag dar, bis zu dem ein Steuerpflichtiger kein Einkommen versteuern muss. Dieser Betrag wird jährlich angepasst, um die Auswirkungen der Inflation auszugleichen und die sogenannte kalte Progression zu mildern.

Die Logik hinter dem Grundfreibetrag ist sozial ausgerichtet: Der Staat anerkennt an, dass ein bestimmtes Mindesteinkommen zur Sicherung des Existenzminimums erforderlich ist. Dieses Existenzminimum wird durch den Gesetzgeber regelmäßig neu bewertet. Wer weniger verdient als dieser Freibetrag, zahlt schlicht keine Einkommensteuer. Dies gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Selbstständige und Freiberufler. Der Grundfreibetrag ist somit ein direkttes Entlastungsinstrument für Geringverdiener und die breite Mittelschicht.

Die Entwicklung des Grundfreibetrags von 2023 bis 2026

In den vergangenen Jahren ist eine kontinuierliche Steigerung des Grundfreibetrags zu beobachten. Im Jahr 2023 lag der Grundfreibetrag für Einzelpersonen noch bei 10.908 Euro pro Jahr. Im darauffolgenden Jahr 2024 wurde dieser Betrag bereits auf 11.604 Euro erhöht – eine Steigerung von 696 Euro oder etwa 6,4 Prozent. Diese Erhöhung war notwendig, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten auszugleichen und die Steuerlast für normale Verdiener nicht real zu erhöhen.

2025 folgte eine erneute Anpassung auf 12.084 Euro für Einzelpersonen, was einer weiteren Erhöhung um 480 Euro gegenüber 2024 entspricht. Für 2026 wird derzeit von einem Grundfreibetrag in Höhe von etwa 12.336 Euro ausgegangen – ein Anstieg um etwa 252 Euro oder rund 2,1 Prozent gegenüber 2025. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner verdoppelt sich dieser Betrag jeweils, da beide Partner jeweils ihren eigenen Grundfreibetrag in Anspruch nehmen können.

Der Gesamtanstieg über den Zeitraum von 2023 bis 2026 beträgt für Einzelpersonen insgesamt 1.428 Euro oder etwa 13,1 Prozent. Diese Entwicklung zeigt, dass der Staat dem Thema der Entlastung durch inflationsbedingte Anpassungen Aufmerksamkeit schenkt. Allerdings wird von vielen Experten argumentiert, dass diese Erhöhungen nicht immer ausreichen, um die tatsächliche Inflationsrate vollständig auszugleichen.

Steuertarif und Grenzsteuersätze im Überblick

Der deutsche Einkommensteuertarif ist progressiv gestaltet, was bedeutet, dass der Steuersatz mit steigendem Einkommen ansteigt. Nach Überschreitung des Grundfreibetrags beginnt die Besteuerung bei einem Eingangssteuersatz von 19 Prozent und steigt schrittweise an. Dieser Eingangssteuersatz gilt für Einkünfte zwischen dem Grundfreibetrag (2026: 12.336 Euro) und einem bestimmten Schwellenwert.

Nach § 32a EStG wird die Einkommensteuer nach einem progressiven Tarif berechnet. Der Steuersatz steigt kontinuierlich an, erreicht eine Proportionalzone und mündet schließlich in den konstanten Spitzensteuersatz ein. Der aktuelle Spitzensteuersatz für die Bundesrepublik Deutschland liegt bei 42 Prozent und wird ab einem zu versteuernden Einkommen von etwa 62.810 Euro (2026) angewandt. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag nach § 4 SolZG, der in Höhe von 5,5 Prozent der Einkommensteuer zu zahlen ist – allerdings nicht für alle Steuerpflichtigen in vollem Umfang.

Die folgende Übersicht zeigt die ungefähren Grenzsteuersätze für verschiedene Einkommenshöhen im Jahr 2026:

  • Bis 12.336 Euro: 0 Prozent (Grundfreibetrag)
  • 12.336 bis 19.000 Euro: ca. 19–24 Prozent
  • 19.000 bis 45.000 Euro: ca. 24–42 Prozent
  • 45.000 bis 62.810 Euro: ca. 38–42 Prozent
  • Ab 62.810 Euro: 42 Prozent (Spitzensteuersatz)

Rechenbeispiele: So wirkt sich der Grundfreibetrag 2026 aus

Beispiel 1: Einzelne Person mit 25.000 Euro Jahreseinkommen

Eine alleinstehende Arbeitnehmerin verdient im Jahr 2026 brutto 25.000 Euro. Nach Abzug des Grundfreibetrags in Höhe von 12.336 Euro beträgt ihr zu versteuerndes Einkommen (zvE) 12.664 Euro. Dieses Einkommen wird nach dem progressiven Tarif besteuert. Im unteren Bereich (zwischen 12.336 und etwa 19.000 Euro) liegt der Grenzsteuersatz bei etwa 22 Prozent. Für die restlichen 5.664 Euro (von 19.000 bis 25.000 Euro abzüglich des Freibetrags) liegt der Satz höher, etwa bei 28 Prozent.

Eine vereinfachte Berechnung zeigt: Auf 12.664 Euro zvE zahlt diese Person insgesamt etwa 2.100 bis 2.200 Euro Einkommensteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag (ca. 115–120 Euro), insgesamt also ungefähr 2.215 bis 2.320 Euro. Dies entspricht einer Effektivsteuerquote von etwa 8,9 bis 9,3 Prozent auf ihr Bruttoeinkommen.

Beispiel 2: Ehepaar mit kombiniertem Einkommen von 60.000 Euro

Ein verheiratetes Ehepaar mit gemeinsamer Veranlagung kann 2026 einen doppelten Grundfreibetrag in Höhe von 24.672 Euro geltend machen. Ihr kombiniertes Jahreseinkommen liegt bei 60.000 Euro brutto. Das zu versteuernde Einkommen beträgt daher 60.000 minus 24.672 gleich 35.328 Euro. In diesem Einkommensbereich liegt der Grenzsteuersatz bei etwa 36 bis 39 Prozent.

Die geschätzte Gesamtsteuerbelastung für dieses Ehepaar liegt bei etwa 10.500 bis 10.800 Euro Einkommensteuer plus Solidaritätszuschlag (ca. 580–595 Euro). Dies ergibt eine Gesamtbelastung von rund 11.080 bis 11.395 Euro oder etwa 18,5 bis 19,0 Prozent ihrer Bruttoeinkommen. Der doppelte Grundfreibetrag spart diesem Ehepaar im Vergleich zu zwei unverheirateten Personen keine zusätzlichen Steuern (Splittingvorteil ist bereits berücksichtigt), vermeidet aber dennoch die Besteuerung des Existenzminimums.

Wer profitiert besonders vom Grundfreibetrag?

Der Grundfreibetrag begünstigt primär Personen mit niedrigeren und mittleren Einkommen. Für Arbeitnehmer bedeutet der Grundfreibetrag, dass ihr Nettoeinkommen sich um den Betrag der eingesparten Steuern erhöht. Eine Person, die beispielsweise genau den Grundfreibetrag von 12.336 Euro verdient, zahlt keine Einkommensteuer – der komplette Betrag steht ihr netto zur Verfügung.

Besonders profitieren auch Menschen, die unterhalb der Grundfreibetragsgrenze liegen:

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