Unternehmenssteuer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jun. 2026

Dreiecksgeschäft und Reihengeschäft: Umsatzsteuer bei mehrstufigen EU-Lieferungen

Ein Reihengeschäft liegt vor, wenn dieselbe Ware nacheinander von mehreren Unternehmern (A → B → C) gehandelt wird, die Ware aber direkt von A zu C…

Dreiecksgeschäft und Reihengeschäft: Umsatzsteuer bei mehrstufigen EU-Lieferungen
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Reihengeschäft: Was ist das?

Ein Reihengeschäft liegt vor, wenn dieselbe Ware nacheinander von mehreren Unternehmern (A → B → C) gehandelt wird, die Ware aber direkt von A zu C transportiert wird. Jedes Glied der Kette hat eine eigene Lieferung – aber nur eine dieser Lieferungen ist die „bewegte" Lieferung (mit dem Transport).

Entscheidend: Wer die Ware transportiert (oder den Transport veranlasst), bestimmt, welche Lieferung die „bewegte" ist. Nur diese ist als innergemeinschaftliche Lieferung steuerfrei – die anderen Lieferungen sind ruhende Lieferungen und unterliegen dem Recht des jeweiligen Orts.

Dreiecksgeschäft: Die Vereinfachung

Das Dreiecksgeschäft (§ 25b UStG) ist eine EU-weit gültige Vereinfachungsregel für Reihengeschäfte mit drei Beteiligten aus drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten. Es erspart dem mittleren Unternehmer (B) eine USt-Registrierung im Bestimmungsland.

BeteiligterLandRolle
Unternehmer A (Lieferer)EU-Land 1Liefert an B
Unternehmer B (Mittler)EU-Land 2Kauft von A, verkauft an C
Unternehmer C (Abnehmer)EU-Land 3Erhält die Ware direkt von A

Vereinfachung: Was B spart

Ohne Vereinfachung: B müsste sich im Land von C umsatzsteuerlich registrieren lassen, da sein Erwerb und seine Lieferung dort steuerpflichtig wären. Mit Dreiecksgeschäft:

  • A stellt an B ohne USt aus (inner gemeinschaftliche Lieferung)
  • B stellt an C ohne USt aus + Hinweis: „Dreiecksgeschäft, Steuerschuldner ist C"
  • C schuldet die USt im Land C (Reverse Charge)
  • B muss sich NICHT in Land C registrieren
Voraussetzung Dreiecksgeschäft: Alle drei Beteiligten müssen in verschiedenen EU-Ländern registriert sein. B darf NICHT im Land C registriert sein. Ware muss direkt von A zu C transportiert werden. Rechnungsmäßige Formvorschriften (Hinweis auf § 25b UStG/Art. 42 EU-MwStSystRL) müssen eingehalten sein.

Meldepflichten in der ZM

B muss das Dreiecksgeschäft in der Zusammenfassenden Meldung (ZM) mit einem besonderen Kennzeichen melden. Das Weglassen führt dazu, dass das Finanzamt die Vereinfachung nicht anerkennt.

FAQ: Dreiecksgeschäft und Reihengeschäft

Was passiert, wenn ich als B die ZM-Meldung vergesse?

Das Finanzamt kann die Dreiecksgeschäfts-Vereinfachung versagen. B müsste sich dann rückwirkend in Land C registrieren und die dortige USt entrichten – ein erheblicher Aufwand. Immer ZM fristgerecht abgeben.

Gilt das Dreiecksgeschäft auch für Nicht-EU-Länder?

Nein. Das Dreiecksgeschäft ist eine EU-spezifische Vereinfachung. Bei Beteiligung eines Drittland-Unternehmers (z.B. USA) gelten andere Regeln – kein Dreiecksgeschäft möglich, ggf. andere Vereinfachungen prüfen.

Wie erkenne ich, ob ein Geschäft als Dreiecksgeschäft gilt?

Drei Kriterien: 1) Drei Unternehmer aus drei verschiedenen EU-Ländern. 2) Ware transportiert direkt von Lieferant zu Endempfänger. 3) Jeder handelt in seiner USt-IdNr. des eigenen EU-Landes. Wenn alle drei Punkte zutreffen: Dreiecksgeschäft prüfen und entsprechend fakturieren.

SteuernSparen.one Redaktion

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