Reihengeschäft: Was ist das?
Ein Reihengeschäft liegt vor, wenn dieselbe Ware nacheinander von mehreren Unternehmern (A → B → C) gehandelt wird, die Ware aber direkt von A zu C transportiert wird. Jedes Glied der Kette hat eine eigene Lieferung – aber nur eine dieser Lieferungen ist die „bewegte" Lieferung (mit dem Transport).

Dreiecksgeschäft: Die Vereinfachung
Das Dreiecksgeschäft (§ 25b UStG) ist eine EU-weit gültige Vereinfachungsregel für Reihengeschäfte mit drei Beteiligten aus drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten. Es erspart dem mittleren Unternehmer (B) eine USt-Registrierung im Bestimmungsland.
| Beteiligter | Land | Rolle |
|---|---|---|
| Unternehmer A (Lieferer) | EU-Land 1 | Liefert an B |
| Unternehmer B (Mittler) | EU-Land 2 | Kauft von A, verkauft an C |
| Unternehmer C (Abnehmer) | EU-Land 3 | Erhält die Ware direkt von A |
Vereinfachung: Was B spart
Ohne Vereinfachung: B müsste sich im Land von C umsatzsteuerlich registrieren lassen, da sein Erwerb und seine Lieferung dort steuerpflichtig wären. Mit Dreiecksgeschäft:
- A stellt an B ohne USt aus (inner gemeinschaftliche Lieferung)
- B stellt an C ohne USt aus + Hinweis: „Dreiecksgeschäft, Steuerschuldner ist C"
- C schuldet die USt im Land C (Reverse Charge)
- B muss sich NICHT in Land C registrieren

Meldepflichten in der ZM
B muss das Dreiecksgeschäft in der Zusammenfassenden Meldung (ZM) mit einem besonderen Kennzeichen melden. Das Weglassen führt dazu, dass das Finanzamt die Vereinfachung nicht anerkennt.
FAQ: Dreiecksgeschäft und Reihengeschäft
Das Finanzamt kann die Dreiecksgeschäfts-Vereinfachung versagen. B müsste sich dann rückwirkend in Land C registrieren und die dortige USt entrichten – ein erheblicher Aufwand. Immer ZM fristgerecht abgeben.
Nein. Das Dreiecksgeschäft ist eine EU-spezifische Vereinfachung. Bei Beteiligung eines Drittland-Unternehmers (z.B. USA) gelten andere Regeln – kein Dreiecksgeschäft möglich, ggf. andere Vereinfachungen prüfen.

Drei Kriterien: 1) Drei Unternehmer aus drei verschiedenen EU-Ländern. 2) Ware transportiert direkt von Lieferant zu Endempfänger. 3) Jeder handelt in seiner USt-IdNr. des eigenen EU-Landes. Wenn alle drei Punkte zutreffen: Dreiecksgeschäft prüfen und entsprechend fakturieren.