Einkommensteuer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jul. 2026

Steuerklassen-Wechsel für Verheiratete: Wann lohnt sich III/V oder IV/IV?

Die Wahl der richtigen Steuerklassen-Kombination kann Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern mehrere hundert bis tausend Euro im Jahr sparen.

Steuerklassen-Wechsel für Verheiratete: Wann lohnt sich III/V oder IV/IV?
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Die Wahl der richtigen Steuerklassen-Kombination kann Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern mehrere hundert bis tausend Euro im Jahr sparen. Trotzdem wechseln viele Paare nie – aus Unwissenheit oder weil sie glauben, es macht keinen Unterschied. Das ist ein teurer Irrtum.

Das Wichtigste vorab: Die Steuerklassen-Wahl beeinflusst nur den monatlichen Lohnsteuerabzug, nicht Ihre endgültige Jahressteuer. Aber: Wer Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Arbeitslosengeld oder Krankengeld bezieht, profitiert direkt von einer günstigeren Steuerklasse – denn diese bemessen sich am Nettolohn.

Welche Kombinationen gibt es?

Verheiratete können zwischen folgenden Kombinationen wählen:

KombinationWer profitiertBesonderheit
III / VPaare mit stark unterschiedlichem EinkommenPartner A zahlt wenig Steuer, Partner B sehr viel
IV / IVPaare mit ähnlichem EinkommenGleichmäßige Verteilung, wenig Nachzahlung
IV / IV mit FaktorAlle Paare als Alternative zu III/VGerechtere Verteilung, kaum Nachzahlung

Wann lohnt sich Steuerklasse III / V?

Die Kombination III/V ist optimal, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere – Faustregel: mindestens 60/40-Verhältnis beim Bruttolohn. Der Partner in Klasse III zahlt kaum Lohnsteuer, während der Partner in Klasse V erheblich mehr abführt.

Achtung Nachzahlung: Bei III/V ist fast immer eine Steuernachzahlung am Jahresende fällig. Das Finanzamt verlangt in manchen Fällen sogar Vorauszahlungen. Legen Sie monatlich etwas zurück.

Rechenbeispiel III/V

Partner A: 60.000 € Brutto / Partner B: 30.000 € Brutto

  • IV/IV: Netto zusammen ca. 5.800 € / Monat
  • III/V: Netto zusammen ca. 5.850 € / Monat (+50 €)
  • Am Jahresende: Oft Nachzahlung von 500–1.200 €

Der monatliche Vorteil ist minimal. Der eigentliche Vorteil liegt beim Elterngeld oder Kurzarbeitergeld – wer in Klasse III ist, bekommt deutlich mehr.

Steuerklasse IV / IV – die sichere Wahl

IV/IV eignet sich für Paare, die ähnlich viel verdienen. Die Lohnsteuer wird bei beiden so berechnet, als wären sie ledig. Das führt zu einer gleichmäßigen Belastung und kaum Nachzahlungen.

IV mit Faktor: Die unterschätzte Alternative

Das Faktorverfahren kombiniert die Vorteile beider Systeme: Sie zahlen monatlich eine gerechte Steuer und haben am Jahresende kaum Nachzahlungen. Das Finanzamt berechnet einen individuellen Faktor basierend auf Ihrem gemeinsamen Einkommen.

Tipp für Elterngeld-Planung: Wenn Sie in absehbarer Zeit Elterngeld beantragen wollen, sollten Sie mindestens 7 Monate vor der Geburt in Steuerklasse III wechseln. Das Elterngeld wird auf Basis des Nettolohns der letzten 12 Monate berechnet.

Wann und wie oft kann man wechseln?

Seit 2020 ist ein Wechsel mehrmals im Jahr möglich – früher nur einmal. Den Antrag stellen Sie beim Finanzamt oder digital über ELSTER. Der Wechsel gilt ab dem Folgemonat.

Optimale Zeitpunkte für den Wechsel

  • Jahresbeginn: Sauberste Lösung, da für das gesamte Jahr gültig
  • Vor Elternzeit: Mindestens 7 Monate vorher in Klasse III wechseln
  • Bei Jobwechsel eines Partners: Einkommen neu bewerten und anpassen
  • Bei Gehaltserhöhung: Prüfen, ob IV/IV jetzt besser passt

FAQ: Steuerklassen-Wechsel für Verheiratete

Muss ich nach der Hochzeit die Steuerklasse wechseln?

Nein. Nach der Hochzeit werden Sie automatisch in Steuerklasse IV eingestuft. Wenn Sie III/V wünschen, müssen Sie aktiv einen Antrag stellen.

Was passiert bei III/V am Jahresende?

Fast immer eine Steuernachzahlung. Wie hoch, hängt vom Einkommensunterschied ab. Die Pflichtveranlagung gilt automatisch für alle Paare mit III/V.

Spart man mit III/V wirklich Steuern?

Nein. Die Jahressteuer ist bei allen Kombinationen gleich – weil das Ehegattensplitting unabhängig von der Steuerklasse gilt. Die Klasse bestimmt nur den monatlichen Abzug.

Können Geschiedene weiter von alten Steuerklassen profitieren?

Nein. Nach einer Scheidung werden beide automatisch in Steuerklasse I eingestuft (ab dem Folgejahr). Ein Ausnahme-Jahr gibt es jedoch.

Wie in unserem Ratgeber zum Ehegattensplitting beschrieben, ist das Splitting selbst steuerklassen-unabhängig. Der echte Hebel liegt bei Lohnersatzleistungen und der monatlichen Liquiditätsplanung.

SteuernSparen.one Redaktion

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Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
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