Die Wahl der richtigen Steuerklassen-Kombination kann Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern mehrere hundert bis tausend Euro im Jahr sparen. Trotzdem wechseln viele Paare nie – aus Unwissenheit oder weil sie glauben, es macht keinen Unterschied. Das ist ein teurer Irrtum.
Welche Kombinationen gibt es?
Verheiratete können zwischen folgenden Kombinationen wählen:

| Kombination | Wer profitiert | Besonderheit |
|---|---|---|
| III / V | Paare mit stark unterschiedlichem Einkommen | Partner A zahlt wenig Steuer, Partner B sehr viel |
| IV / IV | Paare mit ähnlichem Einkommen | Gleichmäßige Verteilung, wenig Nachzahlung |
| IV / IV mit Faktor | Alle Paare als Alternative zu III/V | Gerechtere Verteilung, kaum Nachzahlung |
Wann lohnt sich Steuerklasse III / V?
Die Kombination III/V ist optimal, wenn ein Partner deutlich mehr verdient als der andere – Faustregel: mindestens 60/40-Verhältnis beim Bruttolohn. Der Partner in Klasse III zahlt kaum Lohnsteuer, während der Partner in Klasse V erheblich mehr abführt.
Rechenbeispiel III/V
Partner A: 60.000 € Brutto / Partner B: 30.000 € Brutto
- IV/IV: Netto zusammen ca. 5.800 € / Monat
- III/V: Netto zusammen ca. 5.850 € / Monat (+50 €)
- Am Jahresende: Oft Nachzahlung von 500–1.200 €
Der monatliche Vorteil ist minimal. Der eigentliche Vorteil liegt beim Elterngeld oder Kurzarbeitergeld – wer in Klasse III ist, bekommt deutlich mehr.

Steuerklasse IV / IV – die sichere Wahl
IV/IV eignet sich für Paare, die ähnlich viel verdienen. Die Lohnsteuer wird bei beiden so berechnet, als wären sie ledig. Das führt zu einer gleichmäßigen Belastung und kaum Nachzahlungen.
IV mit Faktor: Die unterschätzte Alternative
Das Faktorverfahren kombiniert die Vorteile beider Systeme: Sie zahlen monatlich eine gerechte Steuer und haben am Jahresende kaum Nachzahlungen. Das Finanzamt berechnet einen individuellen Faktor basierend auf Ihrem gemeinsamen Einkommen.
Wann und wie oft kann man wechseln?

Seit 2020 ist ein Wechsel mehrmals im Jahr möglich – früher nur einmal. Den Antrag stellen Sie beim Finanzamt oder digital über ELSTER. Der Wechsel gilt ab dem Folgemonat.
Optimale Zeitpunkte für den Wechsel
- Jahresbeginn: Sauberste Lösung, da für das gesamte Jahr gültig
- Vor Elternzeit: Mindestens 7 Monate vorher in Klasse III wechseln
- Bei Jobwechsel eines Partners: Einkommen neu bewerten und anpassen
- Bei Gehaltserhöhung: Prüfen, ob IV/IV jetzt besser passt
FAQ: Steuerklassen-Wechsel für Verheiratete
Nein. Nach der Hochzeit werden Sie automatisch in Steuerklasse IV eingestuft. Wenn Sie III/V wünschen, müssen Sie aktiv einen Antrag stellen.
Fast immer eine Steuernachzahlung. Wie hoch, hängt vom Einkommensunterschied ab. Die Pflichtveranlagung gilt automatisch für alle Paare mit III/V.

Nein. Die Jahressteuer ist bei allen Kombinationen gleich – weil das Ehegattensplitting unabhängig von der Steuerklasse gilt. Die Klasse bestimmt nur den monatlichen Abzug.
Nein. Nach einer Scheidung werden beide automatisch in Steuerklasse I eingestuft (ab dem Folgejahr). Ein Ausnahme-Jahr gibt es jedoch.
Wie in unserem Ratgeber zum Ehegattensplitting beschrieben, ist das Splitting selbst steuerklassen-unabhängig. Der echte Hebel liegt bei Lohnersatzleistungen und der monatlichen Liquiditätsplanung.