Der Gewerbesteuer-Freibetrag: Nicht für alle!
Nicht jedes Unternehmen zahlt Gewerbesteuer. § 11 GewStG gewährt Einzelunternehmern und Personengesellschaften einen Freibetrag von 24.500 € auf den Gewerbeertrag. Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) haben diesen Vorteil nicht – sie zahlen Gewerbesteuer ab dem ersten Euro.
Wer hat Anspruch auf den Freibetrag?

| Rechtsform | Gewerbesteuer-Freibetrag |
|---|---|
| Einzelunternehmer | 24.500 € ✓ |
| GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) | 24.500 € ✓ |
| OHG, KG | 24.500 € ✓ |
| GmbH & Co. KG (mit natürlichen Personen) | 24.500 € ✓ |
| GmbH | Kein Freibetrag ✗ |
| AG, UG | Kein Freibetrag ✗ |
| Freiberufler (Arzt, Anwalt, Steuerberater) | Kein Gewerbe → keine GewSt |
Konkrete Ersparnis durch den Freibetrag
Beispiel: Einzelunternehmer mit Gewerbeertrag 60.000 €, Hebesatz 400 %:
- Gewerbeertrag: 60.000 €
- Abzug Freibetrag: –24.500 €
- Steuerpflichtiger Gewerbeertrag: 35.500 €
- Steuermessbetrag (3,5 %): 1.242,50 €
- Gewerbesteuer (400 %): 4.970 €
- Ohne Freibetrag wäre die GewSt: 8.400 €
- Ersparnis: 3.430 € pro Jahr
Mehrere Betriebe: Jeder Betrieb hat einen eigenen Freibetrag
Führt eine Person mehrere eigenständige Gewerbebetriebe, hat jeder Betrieb einen eigenen Freibetrag von 24.500 €. Das kann steuerlich relevant sein und zur Aufteilung von Aktivitäten auf separate Betriebe motivieren.
Gewerbesteuer vs. GmbH: Wann lohnt die GmbH trotzdem?

Trotz des Freibetrag-Vorteils bei Personengesellschaften kann die GmbH steuerlich überlegen sein:
- Bei hohem persönlichem Einkommensteuersatz (über 42 %)
- Wenn Gewinne thesauriert werden sollen (GmbH zahlt nur 15 % KSt)
- Bei Haftungsschutz als Hauptmotiv
- Wenn §35 EStG (Anrechnung) die GewSt-Belastung bei Personengesellschaft bereits ausgleicht
Hinzurechnungen und Kürzungen beim Gewerbeertrag
Der Gewerbeertrag ist nicht identisch mit dem steuerlichen Gewinn. Es gibt wichtige Korrekturen:
- Hinzurechnungen: 25 % aller Zinsen, 20 % der Mieten (Hinzurechnungsquote beachten!)
- Kürzungen: 1,2 % des Einheitswerts für Betriebsgrundstücke, Gewinnanteile aus Personengesellschaften
- Hinzurechnungen erhöhen den Gewerbeertrag über den tatsächlichen Gewinn hinaus
Häufige Fragen zum Gewerbesteuer-Freibetrag

Nein. Der Freibetrag gilt nur auf der Ebene des Unternehmens, nicht für den Gesellschafter persönlich. Eine GmbH hat keinen Freibetrag – auch wenn der einzige Gesellschafter eine Privatperson ist.
Wenn du durch die Zusammenarbeit mit einem Nicht-Freiberufler eine gewerblich tätige Personengesellschaft bildest (Abfärbung!), verlierst du die Freiberufler-Privilegien. Das kann riskant sein.
Ja. Der Freibetrag gilt pro Wirtschaftsjahr. Es gibt keine Kumulation in Verlustjahren oder Übertragbarkeit auf Folgejahre.