Einkommensteuer · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jun. 2026

Außergewöhnliche Belastungen: Krankheitskosten, Beerdigungskosten, Katastrophenschäden absetzen

Krankheitskosten, Beerdigungskosten oder Schäden durch Naturkatastrophen – manchmal trifft uns das Leben mit unerwarteten und hohen Kosten.

Außergewöhnliche Belastungen: Krankheitskosten, Beerdigungskosten, Katastrophenschäden absetzen
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Krankheitskosten, Beerdigungskosten oder Schäden durch Naturkatastrophen – manchmal trifft uns das Leben mit unerwarteten und hohen Kosten. Das Steuerrecht sieht dafür außergewöhnliche Belastungen vor. Aber nicht alles, was sich außergewöhnlich anfühlt, wird auch anerkannt.

Außergewöhnliche Belastungen werden nur anerkannt, wenn die Kosten:
1. Zwangsläufig entstanden sind (keine Wahl)
2. Außergewöhnlich hoch im Vergleich zu anderen mit ähnlichem Einkommen
3. Die zumutbare Eigenbelastung übersteigen

Zumutbare Eigenbelastung: Der entscheidende Schwellenwert

Nur der Teil, der über die zumutbare Eigenbelastung hinausgeht, ist absetzbar. Diese hängt von Einkommen, Familienstand und Kindern ab:

EinkommenAlleinstehend ohne KinderVerheiratet mit 2 Kindern
bis 15.340 €5%2%
15.341 – 51.130 €6%3%
über 51.130 €7%4%

Rechenbeispiel

Einkommen: 40.000 €, alleinstehend → Eigenbelastung 6%
Eigenbeteiligung: 2.400 €
Krankheitskosten: 5.000 €
Absetzbar: 5.000 − 2.400 = 2.600 €

Was wird als außergewöhnliche Belastung anerkannt?

  • Krankheitskosten: Arzt, Zahnarzt, Krankenhaus, Medikamente (nicht von Versicherung erstattet)
  • Kurkosten: wenn medizinisch notwendig und amtsärztlich verordnet
  • Beerdigungskosten: soweit nicht durch Erbschaft oder Sterbegelder gedeckt
  • Pflegekosten: Heimunterbringung (abzüglich ersparte Lebenshaltungskosten)
  • Naturkatastrophenschäden: Flut, Erdbeben – wenn keine Versicherung bestand
  • Scheidungskosten: NICHT mehr (seit 2017 nicht anerkannt)

Was nicht anerkannt wird (häufige Fehler)

  • Allgemeine Fitness-Mitgliedschaft (auch wenn zur Gesunderhaltung)
  • Alternativmedizin ohne Verordnung (Homöopathie pauschal)
  • Sehhilfen bei unter 60-jährigen (nicht außergewöhnlich)
  • Schönheitsoperationen (außer medizinisch notwendig)
  • Reisekosten für Erholung (auch wenn Arzt empfiehlt)

Krankheitskosten: Was der BFH sagt

Der BFH hat 2022 entschieden: Die zumutbare Eigenbelastung wird stufenweise berechnet (nicht auf das Gesamteinkommen). Das führt zu einer niedrigeren Eigenbelastung bei hohen Einkommen als bisher gedacht. Das wirkt sich günstig aus – prüfen Sie Ihren Fall genau.

Tipp: Sammeln Sie alle Belege für Gesundheitskosten, auch wenn Sie zunächst glauben, die Eigenbelastung nicht zu überschreiten. Bei mehreren Familienmitgliedern mit Kosten summiert sich schnell etwas zusammen.

FAQ: Außergewöhnliche Belastungen

Können auch Kosten für psychische Erkrankungen abgesetzt werden?

Ja. Psychotherapeuten, psychiatrische Behandlungen, Medikamente für psychische Erkrankungen sind als außergewöhnliche Belastung anerkannt – sofern verordnet und nicht von der Krankenkasse erstattet.

Was ist mit Zahnersatz (Implantate)?

Zahnarztkosten sind außergewöhnliche Belastungen, soweit die Krankenkasse sie nicht übernimmt. Implantate können anerkannt werden, wenn medizinisch notwendig. Bei Luxuszahnersatz lehnt das Finanzamt ab.

Wie weise ich Krankheitskosten nach?

Rezepte, Arztrechungen, Apothekenquittungen, Krankenhausrechnungen. Das Finanzamt kann Belege anfordern. Behalten Sie mindestens 4 Jahre (Festsetzungsverjährung).

SteuernSparen.one Redaktion

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Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: 2026. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen zugelassenen Steuerberater.
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