Steueroptimierung · 3 Min. Lesezeit · Aktualisiert Jun. 2026

Steuerhinterziehung korrigieren: Selbstanzeige, Verjährung und Konsequenzen 2026

Steuerhinterziehung: Was es ist und was droht Steuerhinterziehung (§ 370 AO) liegt vor, wenn jemand dem Finanzamt unrichtige oder unvollständige Angaben…

Steuerhinterziehung korrigieren: Selbstanzeige, Verjährung und Konsequenzen 2026
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Steuerhinterziehung: Was es ist und was droht

Steuerhinterziehung (§ 370 AO) liegt vor, wenn jemand dem Finanzamt unrichtige oder unvollständige Angaben macht, um Steuern zu sparen. Das Strafmaß: Geldstrafe oder bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen bis zu 10 Jahre.

Ausweg: Selbstanzeige. Eine wirksame Selbstanzeige (§ 371 AO) macht die Steuerhinterziehung straffrei – wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Nachzuzahlen sind die hinterzogenen Steuern + Zinsen + ggf. Strafzuschlag.

Voraussetzungen der wirksamen Selbstanzeige

  • Vollständige Berichtigung: Alle Zeiträume der Hinterziehung müssen korrigiert werden (keine Teilselbstanzeige mehr seit 2011)
  • Mindestens 10 Jahre zurück (bei einfacher Hinterziehung: 10 Jahre Verjährungsfrist)
  • Keine Sperrwirkung: Keine laufende Außenprüfung, keine Durchsuchung, kein Ermittlungsverfahren
  • Vollständige Nachzahlung der hinterzogenen Steuer inkl. Zinsen (6% p.a.) innerhalb der gesetzten Frist
  • Strafzuschlag bei hohen Hinterziehungsbeträgen (ab 25.000 €): 10–20%

Verjährungsfristen bei Steuerhinterziehung

FallStrafrechtliche VerjährungSteuerliche Verjährung
Leichtfertige Steuerverkürzung5 Jahre5 Jahre
Einfache Steuerhinterziehung5 Jahre10 Jahre
Schwere Steuerhinterziehung (z.B. Auslandskonten)15 Jahre10 Jahre
Seit 2014 strenger: Bei Auslandskonten in nicht kooperierenden Staaten und großen Hinterziehungsbeträgen ist die strafrechtliche Verjährungsfrist auf 15 Jahre verlängert worden. Der automatische Informationsaustausch (OECD CRS ab 2017) macht Auslandskonten ohnehin transparent.

Zinsen und Strafzuschlag

Auf hinterzogene Steuern fallen Zinsen von 1,8% p.a. (seit 2024 angepasster Zinssatz nach BFH-Entscheidung, vorher 6% p.a.) an – für alle Jahre rückwirkend. Bei Hinterziehungsbeträgen über 25.000 € zusätzlich ein Strafzuschlag von 10%, über 100.000 € von 15%, über 1.000.000 € von 20%.

FAQ: Selbstanzeige Steuerhinterziehung

Kann ich eine Selbstanzeige einlegen, obwohl das Finanzamt schon eine Außenprüfung angekündigt hat?

Nein. Sobald die Außenprüfung angekündigt ist, greift die Sperrwirkung für den geprüften Zeitraum. Für nicht-geprüfte Zeiträume ist eine Selbstanzeige noch möglich. Handeln Sie umgehend, bevor die Prüfung beginnt.

Was passiert, wenn meine Selbstanzeige unvollständig ist?

Eine unvollständige Selbstanzeige ist keine wirksame Selbstanzeige – sie schützt nicht vor Strafverfolgung. Im Gegenteil: Das Finanzamt wird auf die Lücken aufmerksam. Vollständigkeit ist absolut entscheidend – am besten mit spezialisiertem Steuerrechtsanwalt.

Muss ich zusätzlich zur Selbstanzeige Gelder aus dem Ausland zurücktransferieren?

Nicht zwingend als Voraussetzung der Selbstanzeige – aber die Steuern und Zinsen müssen vollständig nachgezahlt werden. Wenn das Kapital im Ausland ist, muss es entsprechend liquidiert oder transferiert werden.

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