Steuerhinterziehung: Was es ist und was droht
Steuerhinterziehung (§ 370 AO) liegt vor, wenn jemand dem Finanzamt unrichtige oder unvollständige Angaben macht, um Steuern zu sparen. Das Strafmaß: Geldstrafe oder bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen bis zu 10 Jahre.

Voraussetzungen der wirksamen Selbstanzeige
- Vollständige Berichtigung: Alle Zeiträume der Hinterziehung müssen korrigiert werden (keine Teilselbstanzeige mehr seit 2011)
- Mindestens 10 Jahre zurück (bei einfacher Hinterziehung: 10 Jahre Verjährungsfrist)
- Keine Sperrwirkung: Keine laufende Außenprüfung, keine Durchsuchung, kein Ermittlungsverfahren
- Vollständige Nachzahlung der hinterzogenen Steuer inkl. Zinsen (6% p.a.) innerhalb der gesetzten Frist
- Strafzuschlag bei hohen Hinterziehungsbeträgen (ab 25.000 €): 10–20%
Verjährungsfristen bei Steuerhinterziehung
| Fall | Strafrechtliche Verjährung | Steuerliche Verjährung |
|---|---|---|
| Leichtfertige Steuerverkürzung | 5 Jahre | 5 Jahre |
| Einfache Steuerhinterziehung | 5 Jahre | 10 Jahre |
| Schwere Steuerhinterziehung (z.B. Auslandskonten) | 15 Jahre | 10 Jahre |
Zinsen und Strafzuschlag

Auf hinterzogene Steuern fallen Zinsen von 1,8% p.a. (seit 2024 angepasster Zinssatz nach BFH-Entscheidung, vorher 6% p.a.) an – für alle Jahre rückwirkend. Bei Hinterziehungsbeträgen über 25.000 € zusätzlich ein Strafzuschlag von 10%, über 100.000 € von 15%, über 1.000.000 € von 20%.
FAQ: Selbstanzeige Steuerhinterziehung
Nein. Sobald die Außenprüfung angekündigt ist, greift die Sperrwirkung für den geprüften Zeitraum. Für nicht-geprüfte Zeiträume ist eine Selbstanzeige noch möglich. Handeln Sie umgehend, bevor die Prüfung beginnt.
Eine unvollständige Selbstanzeige ist keine wirksame Selbstanzeige – sie schützt nicht vor Strafverfolgung. Im Gegenteil: Das Finanzamt wird auf die Lücken aufmerksam. Vollständigkeit ist absolut entscheidend – am besten mit spezialisiertem Steuerrechtsanwalt.

Nicht zwingend als Voraussetzung der Selbstanzeige – aber die Steuern und Zinsen müssen vollständig nachgezahlt werden. Wenn das Kapital im Ausland ist, muss es entsprechend liquidiert oder transferiert werden.