Freibeträge & Steuerklassen: Wer wie viel steuerfrei erbt

Freibeträge & Steuerklassen: Wer wie viel steuerfrei erbt

Die Erbschaftsteuer orientiert sich an Steuerklassen, die das Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Erben abbilden. Je näher die Beziehung, desto höher der Freibetrag und desto niedriger der Steuersatz.

Steuerklasse I – enge Angehörige

  • Ehepartner/Eingetragene Lebenspartner: Freibetrag von 500 000 €.
  • Kinder: Freibetrag je 400 000 €.
  • Enkel: Freibetrag 200 000 €; wenn die Eltern bereits verstorben sind, erhöht sich dieser auf 400 000 €.
  • Eltern und Großeltern: Freibetrag 100 000 €.

Steuerklasse II und III – entfernte Verwandte und Nichtverwandte

Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder und geschiedene Ehepartner gehören zur Steuerklasse II. Ihnen steht lediglich ein Freibetrag von 20 000 € zu. Noch weiter entfernte Verwandte und alle Nichtverwandten (z. B. Lebensgefährten ohne Ehe/Partnerschaft) fallen in Steuerklasse III und haben denselben niedrigen Freibetrag.

Sachliche Steuerbefreiungen

Zusätzlich zu den persönlichen Freibeträgen gibt es sachliche Befreiungen. Angehörige der Steuerklasse I können Hausrat bis zu 41 000 € und weitere bewegliche Gegenstände bis zu 12 000 € steuerfrei übernehmen. Erben der Klassen II und III dürfen bewegliche Gegenstände bis 12 000 € steuerfrei erhalten.

Steuersätze

Die Steuersätze steigen progressiv mit dem Wert der Erbschaft. In Steuerklasse I beginnen sie bei 7 % und reichen bis zu 30 %, in Klasse II zwischen 15 % und 43 %, in Klasse III zwischen 30 % und 50 %. Die genaue Tarifstruktur wird in der Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuer (ErbStG) geregelt.

Tipps

  • Nutzen Sie die hohen Freibeträge durch frühzeitige Übertragungen an Ehepartner und Kinder.
  • Beziehen Sie bei umfangreichem Vermögen auch Enkel, Nichten und Neffen ein, um zusätzliche Freibeträge zu nutzen.
  • Planen Sie Schenkungen alle zehn Jahre, um Freibeträge wieder neu auszuschöpfen.

Dieser Artikel informiert über Freibeträge und Steuerklassen, ersetzt aber keine persönliche Beratung.