Schenkungen und Erbschaften an die Familienstiftung
Schenkungen und Erbschaften sind häufig genutzte Wege, um Vermögen in eine Familienstiftung zu übertragen. Durch die Übertragung von Vermögenswerten an eine Stiftung können Familien ihr Vermögen über Generationen hinweg sichern und gleichzeitig steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen. Es ist wichtig, die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und steuerlichen Möglichkeiten zu kennen, um diese Vorteile voll auszuschöpfen.
Regelungen zu Schenkungen und Erbschaften
Eine Schenkung an eine Familienstiftung muss rechtlich klar geregelt und dokumentiert werden. Die Übertragung erfolgt in der Regel durch einen Schenkungsvertrag, der notariell beurkundet wird. Schenkungen sind gemäß dem Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) steuerpflichtig, aber es gibt Freibeträge, die genutzt werden können, um die Steuerlast zu senken. Die genauen Freibeträge hängen vom Verwandtschaftsverhältnis und der Höhe der Schenkung ab.
Wichtig: Schenkungen an eine Familienstiftung können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt sein. Es ist ratsam, diese Optionen durch einen Steuerberater prüfen zu lassen.
Steuerliche Vorteile und Gestaltungsoptionen
Die Übertragung durch Schenkungen bietet viele Gestaltungsmöglichkeiten, um steuerlich optimal vorzugehen. Eine gängige Strategie ist es, die Schenkungen zeitlich zu staffeln, um mehrmals in den Genuss von Freibeträgen zu kommen. Auch die Kombination von Schenkungen und Erbschaften kann zu einer signifikanten Steuerersparnis führen, wenn dies im Rahmen einer umfassenden Vermögensplanung erfolgt.
- Mehrfache Nutzung von Freibeträgen durch gestaffelte Schenkungen
- Steuerfreies Vermögen innerhalb der Stiftung belassen
- Rechtzeitige Planung zur Vermeidung von Erbschaftssteuer
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