Erbschaftsteuer optimieren – Vermögen steuerschonend übertragen
Erbschaftsteuer optimieren – Vermögen steuerschonend übertragen
Die Übergabe von Vermögen an die nächste Generation will sorgfältig geplant sein. Die deutsche Erbschaftsteuer belastet jeden Erben, sobald der Wert des Erbes oberhalb der geltenden Freibeträge liegt. Wer frühzeitig handelt und die gesetzlichen Gestaltungsmöglichkeiten nutzt, kann die Steuerlast deutlich senken. Dieser Hauptartikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Hebel und führt zu ausführlichen Unterartikeln.
1. Steuerklassen und Freibeträge
Die Höhe der Erbschaftsteuer hängt vom Verwandtschaftsverhältnis ab. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner können bis zu 500.000 € steuerfrei erben, Kinder je 400.000 €. Enkel haben 200.000 €, Eltern und Großeltern 100.000 €. Für entferntere Verwandte und Freunde beträgt der Freibetrag lediglich 20.000 €. In unserem Unterartikel „Freibeträge & Steuerklassen“ finden Sie die Details.
2. Vorweggenommene Erbfolge – Schenkungen
Schenkungen zu Lebzeiten ermöglichen es, Freibeträge alle zehn Jahre neu zu nutzen. Durch gestaffelte Zuwendungen an Kinder, Enkel, Nichten und Neffen lässt sich Vermögen portionsweise übertragen und die Steuerbelastung minimieren. Mehr dazu im Unterartikel „Schenkungen und vorweggenommene Erbfolge“.
3. Familienheim & Immobilien
Die selbst genutzte Immobilie kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei übertragen werden. Beim Tod eines Ehepartners bleibt das Familienheim erbschaftsteuerfrei, wenn der überlebende Partner dort mindestens zehn Jahre wohnt. Kinder können das Haus ebenfalls steuerfrei übernehmen, allerdings wird die Steuerfreiheit auf 200 m² Wohnfläche begrenzt. Detaillierte Informationen gibt der Artikel „Familienheim und Immobilien in der Erbschaftsteuer“.
4. Betriebsvermögen & Unternehmensnachfolge
Für Unternehmensanteile und Betriebsvermögen gelten besondere Verschonungsregelungen. Bis zu 85 % der Betriebsvermögen können steuerfrei übertragen werden, wenn bestimmte Lohnsummen‑ und Haltefristen eingehalten werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist sogar eine vollständige Steuerbefreiung möglich. Unser Beitrag „Betriebsvermögen und Unternehmensnachfolge“ erläutert die Voraussetzungen und Fallstricke.
5. Internationale Aspekte & Wegzug
Wer seinen Wohnsitz ins Ausland verlagert, bleibt für Erbschaften häufig weiterhin in Deutschland steuerpflichtig: Die unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht gilt für deutsche Staatsbürger bis zu fünf Jahre nach dem Wegzug. Auch Vermögen im Ausland kann betroffen sein. Im Artikel „Internationale Steuerplanung & Wegzug“ zeigen wir, wie Sie steuerliche Überraschungen vermeiden.
Weitere Schritte
Erbschafts- und Nachfolgeplanung erfordert Weitsicht. Nutzen Sie die folgenden vertiefenden Beiträge, um Ihre individuelle Strategie zu entwickeln:
- Freibeträge & Steuerklassen
- Schenkungen und vorweggenommene Erbfolge
- Familienheim & Immobilien
- Betriebsvermögen & Unternehmensnachfolge
- Internationale Steuerplanung & Wegzug
Hinweis: Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Besprechen Sie komplexe Gestaltungen immer mit einem Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht.

